Männerriege Sulgen

Wir bieten Fitnessbedürftigen eine Herausforderung, Gruppenfeeling und Freude am Erfolg

Aktuelles Schutzkonzept

30. Juni 2021

Ausgangslage

Das vorliegende Konzept basiert auf der Covid-19 Verordnung für besondere Lage vom 23. Juni 2021 und den Rahmenvorgaben des Schweizerischen Turnverbandes. Das Konzept zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport (Bereich Breitensport) stattfinden kann.

Grundsätze im Sport

Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus. Diese Grundsätze sind:

1.      Symptomfrei ins Training

Turnerinnen und Turner, sowie Leiterinnen und Leiter mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

2.      Distanz und Gruppengrösse

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen, ansonsten bestehen keine Einschränkungen mehr.

3.      Einhalten der Hygieneregeln

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Protokollierung der Teilnehmenden

Es müssen nur noch bei Aktivitäten in Innenräumen die Kontaktdaten erhoben werden.

Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

5.  Schutzmaskenpflicht

Die Maskenpflicht im Sport ist aufgehoben worden.

In Räumlichkeiten, in denen die sportlichen Aktivitäten nicht ausgeübt werden (Garderoben, Eingangsbereiche etc.), gilt weiterhin eine Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren).

6. Bezeichnung verantwortlicher Personen, Einhaltung Schutzkonzept

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Michel Schnetzler. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 76 332 08 38 oder michel.schnetzler@gmx.ch).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert